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Wie man hört, ist der Überschuss 2009 noch höher - laut ÖVP-Blatt (4/2009) satte € 231.700 ! Tatsächlich € 262.000,- im Jahr 2009 - soviel zur Qualität der Gebarungseinschau, die ja bekanntlich auch bei den Kanalgebühren Erhöhungen zu Lasten von uns Bürgern vorgeschlagen hat !!! ZAHLEN WIR ALLE ZUVIEL ? Jänner 2009 Wie zwar nur in einer Parteizeitung (siehe ÖVP-Blatt) und nicht im offiziellen Amtsblatt der Marktgemeinde Gablitz oder auf der Homepage zu erfahren war, hat die Gemeinde nur bei der Abwasserbeseitigung 2008 einen Überschuss von € 209.000,- gemacht, also uns viel zu viel an Gebühren abverlangt. (Bei der Abfallwirtschaft immerhin auch € 16.000,-) Diese Gelder wurden zu Unrecht eingehoben. Nach geltender Rechtslage und entsprechender, oberstgerichtlicher Judikatur darf nur an Gebühren verrechnet werden, was zur Abdeckung der entsprechenden Kosten erforderlich ist (VfGH-Entscheidung) Da Frau Sobotka in ihrer Aussendung keinen Hinweis gibt, wann sie gedenkt, das zu viel kassierte Geld zurückzugeben - immerhin etwa € 110,- je Haushalt - werde ich mittels eingeschriebenen Briefes die Gemeinde zur sofortigen Rückzahlung auffordern. (Mit Klick zum Musterbrief und einem interessanten Rechnungshofbericht aus Krems) Dringend aufklärungswürdig ist auch der Verbleib bzw. die Rückzahlung der Überschüsse der Vorjahre. Seltsam, dass sich keiner der ÖVSPÖ-Mandatare für eine Gebührenentlastung bzw. die Rückzahlung oder die Einhaltung der Gesetze ausgesprochen hat, seltsam, dass auch in dem noch immer größtenteils geheimgehaltenen Prüfbericht der Beamten der NÖ Landesregierung nicht auf die Gesetzeslage hingewiesen wurde (mit Klick zu den Fragmenten des Prüfberichtes) Ansonsten bleibt die offizielle Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Amtsblatt sowie die Bekanntgabe, wann der Jahresabschluss eingesehen werden kann, abzuwarten. Ich werde weiter berichten. Für Interessierte die Stellungnahme des "Kanalrebellen" Kurz-Kommentar zum NÖ Kanalgesetz in Nö erfolgt die Kanalbenützungs-Gebührenberechnung nach genutzten Flächen, völlig konträr zu den anderen Bundesländern, die nach dem Verursacherprinzip (tatsächlicher Wasserverbrauch) diese Gebühr einheben. Die niederösterreichische Methode ist zutiefst ungerecht und widerspricht auch der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie, die definitiv das Verursacherprinzip verlangt. Die derzeitige Vorgangsweise in NÖ ist daher zu hinterfragen und die jeweiligen Regionalmandatare auf eine Gesetzesänderung zu drängen, es muss das Gleichheitsgebot für alle Österreicher gelten. Vorschlag zur Änderung: das NÖ-Kanalgesetz soll jenen der restlichen Bundesländer angeglichen werden, damit der Bürger auch in der Lage ist - wie etwa beim Stromverbrauch - durch sparsamen Umgang seine Kosten senken zu können. |
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Kanalüberschuss 2009: € 262.000 + Friedhof: € 33.400 http://www.purkersdorf-online.at/gablitz/file/25_%202_%2010%20GR%20Sitzung.pdf |