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DEZEMBER 2007 :

WER PRÜFT DIE PRÜFER ?

Stand
15.12.2007: Schlussabrechnung habe ich noch immer keine -
stattdessen hat das Land NÖ im Prüfbericht eine Erhöhung der Gebühren empfohlen - AUF WELCHER
RECHNERISCHEN GRUNDLAGE ? ? ?
Wie kann eine Erhöhung empfohlen werden, wenn nicht bekannt ist, ob beim Bau nicht ohnehin ein
Überschuss übrig geblieben ist ? ? ?

SKANDAL KANAL ??

EIN PAAR GRUNDSATZFRAGEN:

: WER VON IHNEN HAT JEMALS EIN
KANAL-SCHLUSSABRECHNUNG ERHALTEN ???

: ICH NICHT - SIE AUCH NICHT ? ? ?

: ZUR ERINNERUNG:
Gemäß NÖ Kanalgesetz 1977 LGBl.8230-2 und der
Kanal
abgabenordnung der MG Gablitz in der damals geltenden Fassung wurde damals
angeblich ursprünglich ein Einheitssatz von S 150,- (damals noch in richtigem Geld) ins
Auge gefasst. Dann kamen Wahlen. - Und Kritiken. - Sehr laute Kritiken.
Daher wurde dieser Einheitssatz angeblich plötzlich auf S 129,- herabgesetzt.
Kann mir einer die wirklichen Berechnungsgrundlagen nennen, erklären oder durch
Fakten belegen ?
Ich hab damals knappe S 70.000,- irgendwie zusammengekratzt und bezahlt - Weil sonst
wäre ja der Exekutor vom Gericht gekommen - oder vielleicht doch nicht.......???

: STELLEN SIE SICH VOR: Sie geben einem Freund oder einem Baumeister
damals angenommen zwei Millionen Schilling in die Hand. Damit er Ihnen ein Häuschen
für Sie und Ihre Familie baut. Sie lassen dem Freund oder dem Baumeister freie Hand.
Gezwungenermassen - in unserem Fall (siehe oben - Kanal
abgabenordnung der MG
Gablitz
in der damals geltenden Fassung) -
: STELLEN SIE SICH VOR: Der Freund oder Baumeister gibt Ihnen nach mehr als
FÜNFZEHN JAHREN KEINE ABRECHNUNG ÜBER IHR GELD
GAB ES DA KEINEN ÜBERSCHUSS ?
Deshalb nochmals meine Frage:

: WER VON IHNEN HAT JEMALS EIN
KANAL-SCHLUSSABRECHNUNG ERHALTEN ???

: ICH NICHT - SIE AUCH NICHT ? ? ?

NOCH SO EINE GRUNDSATZFRAGE:

:WAS KOSTET EIN VOLLBIOLOGISCHE KLÄRANLAGE MIT EINEM
KLÄRWÄRTER UND ZWEI SCHAFEN ZWECKS
RASENMÄHER-NICHTBETRIEB JÄHRLICH IN DER ERHALTUNG???

: UND WAS ZAHLEN WIR AN HORRENTEN
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN JAHR FÜR JAHR BRAV WIE DIE
SCHAFE DAFÜR EIN ???
Angenommen: Pro Haushalt im Quartal EUR 100,-? Macht im Jahr EUR 400,-? Macht für
2.100 Haushalte in Gablitz EUR 840.000,-? In damals richtigem Geld öS 11.558.400,- (in
Worten elf Millionen 558 Tausend 4 Hundert?) - Kulant kalkuliert - 1 Million pro Monat -
Nix gegen den Klärwarter - aber soviel verdient der sicher nicht! Versteckte Steuern?
Womit wir wieder beim Thema wären: BITTE ENDLICH FAIRE, EHRLICHE
KANALGEBÜHREN !

TJA, LIEBE LESER DIESER ZEILEN - FRAGEN ÜBER FRAGEN ! ! !
Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass ich mich herzlichst für alle
bereits erfolgten und dann natürlich auch für alle künftigen weiterführenden
Hinweise schon jetzt im Vorfeld bedanke. Und ausdrücklich sei nochmals darauf
hingewiesen, dass selbstverständlich JEDER Hinweis auf Wunsch absolut
ANONYM und natürlich auch ABSOLUT VERTRAULICH behandelt wird !!! - So wie
jetzt!!!

In diesem Sinne lassen Sie mich beschliessen mit den Worten eines wirklich
grossen Staatsmannes (und Denkers!):
ARISTOTELES: DER ZWECK DES STAATES IST JEDOCH DIE
VERSCHÖNERUNG DES LEBENS (SEINER BÜRGER)!
Wie man hört, ist der Überschuss 2009 noch höher - laut ÖVP-Blatt (4/2009) satte € 231.700 !
Tatsächlich € 262.000,- im Jahr 2009 - soviel zur Qualität der Gebarungseinschau, die ja bekanntlich auch bei den
Kanalgebühren Erhöhungen zu Lasten von uns Bürgern vorgeschlagen hat !!!

ZAHLEN WIR ALLE ZUVIEL ?
Jänner 2009
Wie zwar nur in einer Parteizeitung (siehe ÖVP-Blatt) und nicht im offiziellen Amtsblatt der Marktgemeinde Gablitz oder auf der
Homepage zu erfahren war, hat die Gemeinde nur bei der Abwasserbeseitigung 2008 einen Überschuss von € 209.000,-
gemacht, also uns viel zu viel an Gebühren abverlangt. (Bei der Abfallwirtschaft immerhin auch € 16.000,-)

Diese Gelder wurden zu Unrecht eingehoben. Nach geltender Rechtslage und entsprechender, oberstgerichtlicher Judikatur darf
nur an Gebühren verrechnet werden, was zur Abdeckung der entsprechenden Kosten erforderlich ist (VfGH-Entscheidung)

Da Frau Sobotka in ihrer Aussendung keinen Hinweis gibt, wann sie gedenkt, das zu viel kassierte Geld zurückzugeben -
immerhin etwa € 110,- je Haushalt - werde ich mittels eingeschriebenen Briefes die Gemeinde zur sofortigen Rückzahlung
auffordern. (Mit Klick zum Musterbrief und einem interessanten Rechnungshofbericht aus Krems)

Dringend aufklärungswürdig ist auch der Verbleib bzw. die Rückzahlung der Überschüsse der Vorjahre. Seltsam, dass sich
keiner der ÖVSPÖ-Mandatare für eine Gebührenentlastung bzw. die Rückzahlung oder die Einhaltung der Gesetze
ausgesprochen hat, seltsam, dass auch in dem noch immer größtenteils geheimgehaltenen Prüfbericht der Beamten der NÖ
Landesregierung nicht auf die Gesetzeslage hingewiesen wurde (mit Klick zu den Fragmenten des Prüfberichtes)

Ansonsten bleibt die offizielle Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Amtsblatt sowie die Bekanntgabe, wann der
Jahresabschluss eingesehen werden kann, abzuwarten. Ich werde weiter berichten.








Für Interessierte die Stellungnahme des "Kanalrebellen"

Kurz-Kommentar zum NÖ Kanalgesetz

in Nö erfolgt die Kanalbenützungs-Gebührenberechnung nach genutzten Flächen, völlig konträr zu den anderen Bundesländern,
die nach dem Verursacherprinzip (tatsächlicher Wasserverbrauch) diese Gebühr einheben.

Die niederösterreichische Methode ist zutiefst ungerecht und widerspricht auch der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie, die definitiv
das Verursacherprinzip verlangt. Die derzeitige Vorgangsweise in NÖ ist daher zu hinterfragen und die jeweiligen
Regionalmandatare auf eine Gesetzesänderung zu drängen, es muss das Gleichheitsgebot für alle Österreicher gelten.

Vorschlag zur Änderung: das NÖ-Kanalgesetz soll jenen der restlichen Bundesländer angeglichen werden, damit der Bürger
auch in der Lage ist - wie etwa beim Stromverbrauch - durch sparsamen Umgang seine Kosten senken zu können.





Seite in Arbeit !)
Kanalüberschuss 2009: € 262.000 + Friedhof: € 33.400
http://www.purkersdorf-online.at/gablitz/file/25_%202_%2010%20GR%20Sitzung.pdf
Hier tritt unser neuer Bürgermeister ein schweres Erbe an:
(Seite in Arbeit, bald mehr ...)
MUSTERBRIEF:
AUFFORDERUNG ZUR RÜCKZAHLUNG DER
ZUVIEL VORGESCHRIEBENEN KANALGEBÜHREN

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie einer Parteizeitung zu entnehmen war, wurde bei den Kanalgebühren im Jahr 2008 ein Überschuss von € 209.000,-
erzielt.
Da den Benützern jedoch nur die tatsächlichen Kosten angelastet werden dürfen, ersuche ich a) um sofortige
Rücküberweisung der von mir zu viel bezahlten Kanalgebühren 2008 sowie um Bekanntgabe der Überschüsse der
Vorjahre und ebenfalls um gesetzeskonforme Rückzahlung samt Verzinsung.

Hochachtungsvoll