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Wie wir heute erfahren haben, hat die Volksanwaltschaft das Prüfungsverfahren eingeleitet und den Herrn Bürgermeister zur Stellungnahme zu unserem Vorbringen ersucht: 1. Der Wasserpreis (je Kubikmeter Stand 2004) Niederösterreich : EURO 1,01 GABLITZ : EURO 1,30 ab 1. Juli 2007 : EURO 1,70 Baden bei Wien : EURO 0,69 DIE WASSER-BEREITSTELLUNGSGEBÜHR : Wien - Umgebung : EURO 17,07 GABLITZ : EURO 65,41 Fischamend : EURO 5,45 DIE WASSEREINNAHMEN: Die Gemeinde kaufte das Wasser von 2001 bis2006 um € 0,76 bis € 0,85 ein, also durchschnittlich um € 0,80. Die Gemeinde verkauft uns das Wasser um € 1,30 GEWINNAUFSCHLAG JE KUBIKMETER : EURO 0,50 JÄHRLICH JE 340.000,- KUBIKMETER : EURO 170.000,- Ca. 2000 Haushalte BEREITSTELLUNGSGEBÜHR : EURO 130.000,- ÜBERSCHUSS PRO JAHR : EURO 300.000,- 2. Gesetzeswidrige Fremdverwendung von Wassergeldern ? In der Gablitzer Gemeindepost veröffentliche Gemeinderat H. Kamauf das Eingeständnis, dass JAHRZEHNTELANG (!) die lt. NÖ Wasserleitungsgesetz vorgesehenen Rücklagen für andere Projekte verwendet wurden. Es erhebt sich die Frage, ob bei gesetzeskonformen Umgang überhaupt eine Wasserpreis-Erhöhung nötig geworden wäre, bzw. in welchem Umfang diese erforderlich gewesen wäre. 3. Der Prüfbericht der NÖ Landesregierung Vorab ist festzuhalten, dass entgegen geltenden Gesetzen (§ 89 Abs.2 NÖ Gemeindeordnung 1973 - "der Gemeinderat hat sich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Prüfergebnis zu befassen", § 47 NÖ Gemeindeordnung 1973) der Prüfbericht des Landes bis zum heutigen Tag NICHT zur Gänze veröffentlicht wurde, sondern nur einzelne, ausgewählte Seiten zur Einsichtnahme auflagen bzw. aufliegen. Trotz dieser mangelnden Unterlagen ist bemerkenswert, dass sich der Prüfungszeitraum in allen ersichtlichen Fällen auf DREI Jahre erstreckte, wie bei solchen Prüfungen üblich; Im Fall "Wasserwirtschaft" wird jedoch bemerkenswerter Weise der Prüfungszeitraum auf ZWEI Jahre eingeschränkt. Laut Herrn GR Kamauf so erklärbar: "Das Jahr 2004 wurde nicht berücksichtigt, es ergab sich damals ein sehr hoher Überschuss" (SPÖ-Zeitung) - Für eine korrekte Berechnung einer allfälligen Gebührenerhöhung wären u.E. sehr wohl auch die Überschüsse aus dem Jahr 2004 heranzuziehen gewesen, ebenso wie der Verbleib der Überschüsse der Vorjahre aufklärungswürdig scheint. Nicht nachvollziehbar wird der Prüfbericht (Seite 3) bei der Diskrepanz bei den Wasserausgaben: 2005 : 590.168,04 - 2006 : 715.159,23 (bei fast unveränderten Einnahmen): Die massive Differenz erklärt sich laut Gemeinderatssitzungsprotokoll durch die unrichtige Zuordnung der Anschaffungskosten eines (Luxus)LKWs um €140.000,-, welcher u.E. nicht gesetzeskonform dem Wasserhaushalt zugeordnet wurde und dort einen fast 25 %igen Ausgabenanstieg verursachte, mit dem dann die 30,8 %ige Wasserpreiserhöhung begründet wurde. Es wird in Gablitz u.W. kein einziger Haushalt mehr per LKW mit Wasser versorgt. 4. Der Kanalpreis Der Prüfbericht der Beamten der NÖ Landesregierung empfiehlt im selben Bericht (Seite 4) eine Valorisierung der Einheitssätze zur Abwasserbeseitigung (wie generell bedauerlicher Weise von den Prüfern überwiegend Gebührenerhöhungen empfohlen werden, folgt man den nur teilweise veröffentlichten Fragmenten dieses Prüfberichtes). ALSO SCHON WIEDER EINE ERHÖHUNG zu Lasten der Bevölkerung. Dieser Punkt ist ebenfalls sehr aufklärungsbedürftig. Bevor eine Erhöhung rechtswirksam amtlich verfügt oder empfohlen wird, ist es gesetzlich doch erforderlich, erst einmal eine rechtsgültige SCHLUSSABRECHNUNG zu legen. Trotz zahlreicher Dringlichkeitsanträge mittlerweise (leider) pensionierter Gemeinderäte wurde bis dato keine Abrechnung der seinerzeit grosszügig angesetzen Kanal-Vorauszahlungen von Seiten der Gemeinde gelegt. ZITAT: " Das Land kritisiert heftig, dass beim Kauf des Gewerbehofes auf die Rücklage der Abwasserbeseitigung zurückgegriffen wurde." Auch da fehlen die gesetzlichen Rücklagen? KOMMT DA WIRKLICH DIE NÄCHSTE PREISERHÖHUNG AUF UNS ZU ? Schon wieder ein Fall für den Volksanwalt? Fehlen da wirklich € 145.000,-(!)gesetzlichen Rücklagen? Wir werden weiter berichten ! |
WASSERPREIS: Jetzt prüft die VOLKSANWALTSCHAFT ! |
Hier die freundliche Stellungnahme der Volksanwaltschaft: |
Hier finden Sie den Originaltext unserer Eingabe an die Volksanwaltschaft: |
Volksanwaltschaft Singerstraße 17, Postfach 20, A-1015 Wien Tel.Nr. ++43-(01) 515 05-0 (oder Durchwahlklappe) kostenlose Servicenummer: 0800 223 223 Fax: 51 50 51 90, E-Mail: post@volksanwaltschaft.gv.at. Beschwerde-Formular z.Hd. Frau Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits Bitte geben Sie Ihre vollständigen Daten und Ihre Beschwerde ein. Vorname: Sylvia Zuname: Krasel (auch im Namen von vielen anderen) Adresse: Linzerstr. 85 PLZ: Ort: 3003 Gablitz Telefon: 0664 35 60 812 Mail: s.krasel@aon.at Betrifft: Wasserpreiserhöhung um 30,8 % ohne bescheidmässige Ausfertigung der Erhöhung Unklare rechnerische Grundlagen und unklare Begründung dieser Erhöhung Auskunft über Verbleib der Rücklagen und Überschüsse aus Wasserpreis betroffene Behörde: Marktgemeinde Gablitz - Amt der NÖ Landesregierung - Prüfabteilung Beschwerde: Sehr geehrte Frau Volksanwältin! In der Gemeinderatssitzung vom 26.4.2007 - Punkt 18 des beiliegenden Protokolls (Beilage 1) hat der Gemeinderat von Gablitz eine 30,8 % Erhöhung des Wasserpreises beschlossen und die Wasserabgabenordnung 2007 per 22.3.2007 neu erlassen. (Beilage 2). 1. Beschwerdepunkt:. Nach Auskunft des Amtes der NÖ Landesregierung (Beilage 3 Seite 2) hat die Behörde gem. § 150 Abs.1 der NÖ Abgabenordnung 1977 LGBl.3400 die Abgaben mittels Bescheid festzusetzen. Die Wasserbezugsgebühr ist eine Abgabe, sie ist dem zufolge mit Abgabenbescheid festzusetzen. Die Wasserbezugsgebühr, bzw. die der neuen Vorschreibung zugrunde liegende Erhöhung um 30,8 %, ist eine Abgabe; sie ist demzufolge gem. § 150 Abs.1 der NÖ Abgabenordnung 1977 mit Abgabenbescheid festzusetzen. Gem. AVG § 58 ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen und hat den Spruch und die Rechtsmittelbelehrung zu enthalten, darüber hinaus sind Bescheide auch zu begründen. Von Seiten der Marktgemeinde erfolgte lediglich eine kommentarlose Erhöhung der quartalsmässig vorgeschriebenen Wasser-Akontozahlungen - ohne Hinweis auf eine Erhöhung Der versuchte Einspruch von Herrn A. Kahler wurde von Seiten der Gemeinde dahingehend beantwortet, dass gegen einen nicht erlassenen Bescheid kein Einspruch zulässig ist (Beilage 4), die eingeschriebenen Einsprüche vom 1.8.2007 der Unterzeichneten blieben bis dato unbeantwortet (Beilage 5). Durch die u.E. fehlende Bescheidausfertigung fehlt auch das Rechtsmittel des Einspruchs. 2. Beschwerdepunkt: Gemäss Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes B 260/01 vom 10.10.2001 dürfen Benützern von Gemeindeeinrichtungen neben der Anlastung der vollen Kosten keine weiteren Steuern auferlegt werden. Dies wäre dann der Fall, wenn die Verwendung der über die vollen Kosten hinausgehenden Gebühren nicht im inneren Zusammenhang mit dem Zweck dieser Gemeindeeinrichtung stünde. 2.a.: Folgende Eckdaten dienen als Berechnungsgrundlage: 1. Wasserpreis je Kubikmeter in Gablitz: € 1,30 - Erhöhung auf € 1,70 ab 1.7.2007 (Niederösterreich im Schnitt 2004 bei € 1,01) (in Baden nur € 0,69) Bereitstellungsgebühr: Gablitz € 65,41 (!) Wien-Umgebung 2004 im Schnitt: € 17,07 (in Fischamend nur € 5,45) - <Quelle Arbeiterkammer NÖ> (Beilage 6) Die Gemeinde kaufte das Wasser von 2001 bis 2006 um € 0,76 bis € 0,85 ein, also durchschnittlich um € 0,80. Die Gemeinde verkauft uns das Wasser um € 1,30. Differenz pro Kubikmeter € 0,50 Durchschnittlich 340.000 Kubikmeter im Jahr: ein Plus von etwa € 170.000,- Bereitstellungsgebühr von € 65,- mal ca. 2.000 Haushalten: ein Plus von etwa € 130.000,- Jährlicher Brutto-Wassergewinn also etwa € 300.000,- - Derzeit bereits - ohne die Erhöhung (mit der Erhöhung Jahresüberschuss etwa € 430.000,-) 2.b.: Gesetzeswidrige Fremdverwendung von Wassergeldern: In der Gablitzer Gemeindepost veröffentliche Gemeinderat H. Kamauf das Eingeständnis, dass JAHRZEHNTELANG (!) die lt. NÖ Wasserleitungsgesetz vorgesehenen Rücklagen für andere Projekte verwendet wurden. Es erhebt sich die Frage, ob bei gesetzeskonformen Umgang überhaupt eine Wasserpreis-Erhöhung nötig geworden wäre, bzw. in welchem Umfang diese erforderlich gewesen wäre. (Beilage 7) 2.c.: Der Prüfbericht des Amtes der NÖ Landesregierung: Vorab ist festzuhalten, dass entgegen geltenden Gesetzen (§ 89 Abs.2 NÖ Gemeindeordnung 1973 - "der Gemeinderat hat sich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Prüfergebnis zu befassen", § 47 NÖ Gemeindeordnung 1973) der Prüfbericht des Landes bis zum heutigen Tag NICHT zur Gänze veröffentlicht wurde, sondern nur einzelne, ausgewählte Seiten zur Einsichtnahme auflagen bzw. aufliegen. Trotz dieser mangelnden Unterlagen ist bemerkenswert, dass sich der Prüfungszeitraum in allen ersichtlichen Fällen auf DREI Jahre erstreckte, wie bei solchen Prüfungen üblich; Im Fall "Wasserwirtschaft" wird jedoch bemerkenswerter Weise der Prüfungszeitraum auf ZWEI Jahre eingeschränkt. (Beilage 8 Seite 3) Laut Herrn GR Kamauf so erklärbar: "Das Jahr 2004 wurde nicht berücksichtigt, es ergab sich damals ein sehr hoher Überschuss" (Beilage 7) - Für eine korrekte Berechnung einer allfälligen Gebührenerhöhung wären u.E. sehr wohl auch die Überschüsse aus dem Jahr 2004 heranzuziehen gewesen, ebenso wie der Verbleib der Überschüsse der Vorjahre aufklärungswürdig scheint. Nicht nachvollziehbar wird der Prüfbericht (Beilage 8 Seite 3) bei der Diskrepanz bei den Wasserausgaben: 2005 : 590.168,04 - 2006 : 715.159,23 (bei fast unveränderten Einnahmen - die Angaben im Prüfbericht dürften einen Tippfehler haben): Die massive Differenz erklärt sich laut Gemeinderatssitzungsprotokol (Beilage 1 Punkt 18) durch die unrichtige Zuordnung der Anschaffungskosten eines (Luxus)LKWs um €140.000,-, welcher u.E. nicht gesetzeskonform dem Wasserhaushalt zugeordnet wurde und dort einen fast 25 %igen Ausgabenanstieg verursachte, mit der die 30,8 %ige Wasserpreiserhöhung begründet wurde. Es wird in Gablitz u.W. kein einziger Haushalt mehr per LKW mit Wasser versorgt; für den Wasserleitungsbau wurden und werden Fremdfirmen beauftragt, auch bei der Anschaffung dieses Unimogs war seinerzeit NIE die Rede davon, ihn für den Bereich "Wasserversorgung" einsetzen zu wollen oder zu müssen (Beilage 9 - Gablitzer Gemeindepost 2-2006) Die Anschaffung dieses LKWs und die u.E. unrichtige Belastung des Wasserhaushaltes mit dem Betrag von € 140.000,- erscheint angesichts der letzen Fakten - Zitat aus dem Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 6.12.2007 (Beilage 10 - Punkt 5): "Einsatz des Unimog 2007: Der Wagen wurde im September 06 gekauft. Er hat seitdem nur 180 Betriebsstunden und ca. 1000 km im laufenden Jahr." -umso unverständlicher. Der Prüfbericht der Beamten der NÖ Landesregierung empfiehlt im selben Bericht (Beilage 8 Seite 4) eine Valorisierung der Einheitssätze zur Abwasserbeseitigung (wie generell bedauerlicher Weise von den Prüfern überwiegend Gebührenerhöhungen empfohlen werden, folgt man den nur teilweise veröffentlichten Fragmenten dieses Prüfberichtes). Dieser Punkt ist ebenfalls sehr aufklärungsbedürftig. Bevor eine Erhöhung rechtswirksam amtlich verfügt oder empfohlen wird, ist es gesetzlich doch erforderlich, dass eine rechtsgültige SCHLUSSABRECHNUNG gelegt wird. Trotz zahlreicher Dringlichkeitsanträge mittlerweise (leider) pensionierter Gemeinderäte wurde bis dato keine Abrechnung der seinerzeit grosszügig angesetzen Kanal-Vorauszahlungen von Seiten der Gemeinde gelegt. Nicht nachvollziehbar ist für uns daher die Empfehlung der Prüfer, eine Erhöhung ins Auge zu fassen. Abschliessend erlauben wir uns, Sie, sehr geehrte Frau Volksanwältin, auf ein demokratiepolitisch bedenkliches Faktum hinzuweisen: Der Rechnungshof ist "nur" zuständig für Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern, der NÖ Rechnungshof ist nur zuständig für die laufende Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel im Bereich des Landes NÖ. Das Amt der NÖ Landesregierung hat im rechtsfreien Raum eine Abteilung für etwaige Prüfungen eingerichtet - auf "freiwilliger" Basis. Mit freundlichen Grüssen Sylvia Krasel Anzahl der beigelegten Seiten: 38 |
DIE PRÜFUNG DER VOLKSANWALTSCHAFT : Fünf exakt formulierte Beschwerdepunkte haben wir der Volksanwaltschaft zur Kenntnis gebracht. (Den Originaltext unserer Eingabe finden Sie ganz unten, die einzelnen Punkte sind gelb unterlegt) 1. Beschwerdepunkt: Die Gemeinde hat noch keinen verpflichtend vorgeschriebenen Bescheid mit der Erhöhung des Wasserpreises um 30,8 % erlassen. Die Antwort der Volksanwaltschaft: Die Gemeinde hat 5 (FÜNF !) lange Jahre Zeit, diesen Bescheid zu erlassen ! Exakt bis 31.12.2012 ! Wenn dieser Bescheid dann irgendwann kommt, erst dann hat Otto Normalverbraucher die gesetzliche Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Bis dahin heisst es: ZAHLEN, ZAHLEN, ZAHLEN .... 2. Beschwerdepunkt: Die Höhe des Wasserpreises, die Höhe der Bereitstellungsgebühr Die Antwort der Volksanwaltschaft: Die Gemeindebürger haben anteilig die Kosten zu tragen, es darf kein Gewinn abfallen, aber auch kein Verlust entstehen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, das doppelte Jahreserfordernis zugrunde zu legen, dies muss aber in einem inneren Zusammenhang stehen. Die Volksanwaltschaft beschränkt sich auf einen direkten Vergleich mit fünf umliegenden Gemeinden beim Wasserpreis, nimmt jedoch leider gar keinen Bezug auf die sehr hohe Differenz bei der Bereitstellungsgebühr. 3. Beschwerdepunkt: Gesetzeswidrige Fremdverwendung von Wassergeldern: In der Gablitzer Gemeindepost Seite 6 veröffentliche Gemeinderat H. Kamauf das Eingeständnis, dass JAHRZEHNTELANG (!) die lt. NÖ Wasserleitungsgesetz vorgesehenen Rücklagen gesetzeswidrig für andere Projekte verwendet wurden. (Siehe Gablitzer Gemeindepost) Bei einer genauen Überprüfung wäre sicher der Verbleib der tw. sehr hohen Überschüsse zu klären gewesen. Leider haben wir zu diesem Punkt keine konkrete Antwort im Schreiben der Volksanwaltschaft finden können. Vielleicht bezieht sich der Passus auf Seite 2 "allenfalls entgegenstehende Ansicht der im Gemeinderat überstimmten Minderheit nicht weiter von Bedeutung sei" auf diesen Beschwerdepunkt. 4. Beschwerdepunkt: Der Prüfbericht des Amtes der NÖ Landesregierung Der Prüfungszeitraum umfasste drei Jahre, 2004,2005 und 2006. Im Fall "Wasserwirtschaft" wird der Prüfungszeitraum auf ZWEI Jahre eingeschränkt. Laut Herrn GR Kamauf so erklärbar: "Das Jahr 2004 wurde nicht berücksichtigt, es ergab sich damals ein sehr hoher Überschuss" Für eine korrekte Berechnung einer allfälligen Gebührenerhöhung wären u.E. sehr wohl auch die Überschüsse aus dem Jahr 2004 heranzuziehen gewesen, ebenso wie der Verbleib der Überschüsse der Vorjahre aufklärungswürdig scheint, ebenso die unrichtige Zuordnung der Anschaffungskosten eines (Luxus)LKWs um €140.000,-, welcher u.E. nicht gesetzeskonform dem Wasserhaushalt zugeordnet wurde und dort einen fast 25 %igen Ausgabenanstieg verursachte, mit der die 30,8 %ige Wasserpreiserhöhung begründet wurde. Die Antwort der Volksanwaltschaft (Seite 2): Da das Land Niederösterreich die zweckwidrige Verwendung der KANALRÜCKLAGEN (!) beanstandet und die Rückführung angeordnet hat, sieht die Volksanwaltschaft keinen Prüfbedarf hinsichtlich der Wasserrücklagen (!) und deren Verbleib. 5. Beschwerdepunkt: Der Prüfbericht des Landes NÖ wurde bis zum heutigen Tag entgegen geltenden Gesetzen nicht zur Gänze veröffentlicht, wir haben noch immer keine Kanalschlussabrechnung bekommen und dass Herr Gemeinderat Kamauf in dankenswerter Ehrlichkeit die widerrechtliche Verwendung der Wasserrücklagen angeprangert hat, findet im Schreiben der Volksanwaltschaft keinen Niederschlag. Lesen Sie die Antwort der Volksanwaltschaft im Original (mit Klick hier weiter) Wie alles begann: |