UND SO BERICHTETEN WIR BEREITS DAMALS :

NEIN
zu den Rasern:
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich möchte NICHT den unverantwortlichen Raser im Siedlungsgebiet oder sonstwo in Schutz nehmen.
Im Gegenteil: mein eigener Sohn wurde von so einem unverantwortlichen Zeitgenossen - nachdem er sich von der Hand der Begleitperson
losgerissen hatte - auf der Linzerstrasse erfasst, meterweit durch die Luft geschleudert und hat wie durch ein Wunder überlebt. ABER:

NEIN zu sinnlosen, oberlehrerhaften und gesetzlich nicht eindeutig gedeckten Privatsheriff-Überwachungsaktionen.
Sogar der Leiter der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung hat im ORF-Interview diese
Vorgehensweise verurteilt! Dieser Mann hat sich aber nicht zu solch einer Aussage
"hinreissen" lassen, wie Hr.Jelinek im Amtsblatt behauptet, NEIN, der Chef der BH Wien-Umgebung kennt die
Gesetze und hält sich an die Gesetze!
Wird man wirklich öffentlich bedauernd mitteilen, dass die Gemeindekasse nicht prall aufgefüllt werden konnte? Dass man nur einen kleinen
Überschuss für die Gemeindekasse erzielen konnte? Dann wird hoffentlich auch genau so penibel angeführt werden, was die Überwachungsfirma
an Honorar kassiert hat. Ein langes, halbes Jahr Gablitz überwachen - ich denke da nur spontan an Lohnkosten und Lohnnebenkosten. Finanziert
durch Strafmandate von Gablitzer Bürger. Hoffentlich nicht finanziert durch Strafmandate in nicht bewilligten 30 km/h-Zonen.

JA zu: Würde es hier wirklich um das Wohl der Bürger und nicht ums Auffüllen der Firmenkassa einer gewinnorientierten Privatfirma oder
vielleicht doch der Gemeindekassa gehen, könnte man doch in den Siedlungsgebieten überall solche Wohnstrassen anlegen,
wie es in der Himmelreichgasse für mein Empfinden sehr gut gelungen ist - verkehrstechnisch einerseits, optisch mit diversen Blumentrögen,
Fahrbahnverengungen und Erhöhungen andererseits. DAS MACHT SINN UND LÖST DAS PROBLEM WIRKLICH ! Oder kennen Sie jemanden, der
sich mit 120 km/h einem stabilen Beton-Blumentrog nähert ?

Nach der skandalösen Wasserpreiserhöhung des Herrn Jelinek um
30,8 Prozent im Vorjahr erfolgt jetzt vielleicht sein nächster Schlag gegen die Gablitzer
Bevölkerung - wird dieser gesetzeswidrige Überwachungsvertrag womöglich verlängert,
Herr Jelinek ???

Ist das BÜRGERfreundlich, Herr BÜRGERmeister ? ? ?

Die Gesetzlichen Grundlagen (bilden Sie sich bitte Ihre eigene Meinung)
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Stellungnahme ÖAMTC: "RECHTSWIDRIG!"

Stellungnahme ARBÖ: "Geldbeschaffungsaktion"

Stellungnahme Kuratorium für Verkehrssicherheit: "Es fehlt die
gesetzliche Grundlage"

Stellungnahme Bundespolizeidirektion Wien: "Nicht wünschenswert"

Stellungnahme des Verfassungdienstes des Bundeskanzleramtes:
" ......... UNZULÄSSIG ......"

(alle zitierten Texte finden Sie im unteren Teil dieser Seite)

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WOHNSTRASSEN BAUEN STATT VERSTECKT AUF DER LAUER LIEGEN !

Ich halte die Methode, wie hier vorgegangen wird, für schlichtweg falsch! Das erinnert stark an die "Gangaufsicht" aus
Volksschulzeiten ! Statt "Winkerlstehen" nun Strafzetterlzahlen. (Ist Herr Jelinek nicht im Schuldienst tätig ? - fällt mir gerade
so ein ...)
Ein Pappendeckel-Polizist hätte in vielen Fällen anfangs sicherlich eine dauerhaft abschreckendere Wirkung, als wenn sich
da Privatsheriffs zwecks Auffüllung der eigenen Firmen- oder der Gemeindekasse irgendwo gut getarnt auf die Lauer
legen, um abkassieren zu können. Das kritisiere ich massivst und weise nochmals auf die fehlenden Rechtsgrundlagen hin!
(siehe Aussendung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes weiter unten!)



RENNSTRECKEN ENTSCHÄRFEN

Solange man solche "Rennstrecken" wie z.B. auf der Hauersteigstrasse baut, wird es immer Verrückte geben, die rasen,
30km/h Taferl (mit oder ohne gesetzlicher Befugnis) her oder hin. Im Gebüsch versteckte, knipsende Privatsheriffs haben da
sicher keine abschreckende Wirkung, es wird auch viel zu lange dauern, bis sich das wirklich herumgesprochen hat.

Und ich bin auch nicht gegen alles. Aber ein roter Faden zieht sich durch meine Argumentation: ich bin gegen alles, was
nach Abzocke riecht. Und das riecht mir sehr danach. Ein Privatangestellter einer Privatfirma wird sich dort hinstellen, wo er
viel "Umsatz" also Strafzetteln macht - vielleicht auch gerade in solche nicht gesetzlich gedeckte 30er-Zonen. Und damit
steht zu befürchten, dass sich punktuelle Probleme mit ein paar rücksichtslosen Zeitgenossen so nicht lösen lassen, wie
übrigens die rechtliche Situation solcher gewinnorientierter Überwachungen auch vom Datenschutz her sehr bedenklich ist.

WANN PASSIERT ENDLICH AUF DER B 1 ETWAS?

Würde es irgend jemanden von denen da oben tatsächlich um die Sicherheit von uns Gablitzern gehen, wäre vorrangig eine
Reduzierung des explodierenden Verkehrsaufkommens, des stetig steigenden Schwerverkehrs und der
Geschwindigkeitsreduzierung auf der B1 - unserer Linzerstrasse doch genau so wichtig und ein ebenfalls sinnvolles
Anliegen !

Ob das nicht zur Schikane ausartet? Auch unsere Polizei äussert sich sehr skeptisch
(siehe NÖN-Artikel)


Von einem Bürger"Meister" hätte ich erwartet, dass er unser aller und vielleicht auch meine Interessen vertritt
(seit der letzten "Bauverhandlung" wurde ich eines Besseren belehrt). Mit dieser Überwachungs- um nicht zu
sagen Bespitzelungsaktion kann man(n) nicht ärger die Verachtung gegenüber der Gablitzer Bevölkerung zum
Ausdruck bringen. Jetzt ist bekannt, dass all dies ungesetzlich ist. Wird der Überwachungsvertrag mit der Firma
womöglich trotzdem erneuert. Wenn ja, obwohl man keinen Nutzen (gerast wird noch immer) und angeblich
keinen Gewinn gemacht hat ? ? ? WARUM ? ? ?

Das wollen unsere "Vertreter" sein? Wenn ich solche "Freunde" habe, brauche ich - bei Gott - keine Feinde
mehr.

Da muss sich schleunigst was ändern - das ist meine Meinung.
Hier die versprochenen Originaltexte der Stellungnahmen,
beginnend mit der ablehnenden Stellungnahme des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes.
(.... obwohl Leobersdorf angeblich zwar
€ 10.000,- an die
Privat-Sheriff-Firma als Honorar bezahlt, bleiben trotzdem noch immer
angeblich mehr als € 20.000,- für die Gemeindekassa
übrig

Bilden Sie sich selbst Ihr Urteil !
An
alle Bundesministerien
alle Ämter der Landesregierungen
alle unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern
den Österreichischen Gemeindebund
den Österreichischen Städtebund
die Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail




Betrifft: Verkehrsüberwachung durch Private;
Frage der Zulässigkeit der Erlassung von Strafverfügungen gemäß § 49 und von Anonymverfügungen gemäß § 49a VStG

Das
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst sieht sich zu folgenden Klarstellungen veranlasst:
1. Gemäß § 94c Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159, kann die Landesregierung durch Verordnung die gemäß §
94b StVO 1960 von der Bezirksverwaltungsbehörde zu besorgenden Angelegenheiten (das sind ua. die Verkehrspolizei, die Erlassung von
Verordnungen und Bescheiden, die Sicherung des Schulweges, die Feststellung von unfallverhütenden Maßnahmen), die nur das Gebiet einer
Gemeinde betreffen, wenn und insoweit dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit gelegen ist, dieser Gemeinde übertragen.
Sofern eine Gemeinde über einen Gemeindewachkörper verfügt, kann ihr gemäß § 94c Abs. 3 StVO 1960 die Handhabung der Verkehrspolizei (§
94b Abs. 1 lit. a) durch diesen übertragen werden. Verkehrspolizei ist gemäß § 94b Abs. 1 lit. a StVO 1960 "die Überwachung der Einhaltung
straßenpolizeilicher Vorschriften und die unmittelbare Regelung des Verkehrs durch Arm- oder Lichtzeichen".
Kommt einer Gemeinde demnach nicht die Zuständigkeit zur "Überwachung der Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften" zu, so kann sie zwar
als Trägerin von Privatrechten - wie jeder andere Private - Überwachungen und Geschwindigkeitsmessungen durchführen und auch Dritte mit
derartigen Maßnahmen beauftragen. Solche "Überwachungsmaßnahmen" dürfen jedoch keine anderen (rechtlichen) Folgen haben als
Überwachungen durch "echte" Private (sie können also insbesondere zu Anzeigen bei der zuständigen Behörde führen, aber mit keinerlei
Zwangsakten verbunden werden), und sie stellen jedenfalls keine "Überwachung (der Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften)" im Sinn der StVO
dar.
2. Wird eine Übertretung von straßenpolizeilichen Vorschriften auf Grund einer privaten Radarmessung angezeigt, so stellt sich die Frage, ob die §§
47 und 49a VStG anwendbar sind, die die Behörde ua. dann, wenn das strafbare Verhalten auf Grund automatischer Überwachung festgestellt wird
(§ 47) bzw. die Anzeige auf automatischer Überwachung beruht (§ 49a), zur Erlassung einer Strafverfügung bzw. Anonymverfügung ermächtigen.
Diese Frage ist zu verneinen, weil eine "Überwachung" durch Private ebenso wenig eine Überwachung im Sinn der §§ 47 und 49a VStG wie im Sinn
der StVO ist. Überwachung ist typischerweise eine (verwaltungs-)polizeiliche, also hoheitliche Aufgabe, und von diesem Begriffsverständnis geht
offensichtlich auch das VStG aus.
In den Erläuterungen zur Verwaltungsstrafgesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 516, mit der die Tatbestände des § 47 Abs. 1 VStG um die "automatische
Überwachung" erweitert und § 49a VStG eingefügt wurden, wird Folgendes ausgeführt:
"Hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen eine Strafverfügung erlassen werden darf, soll insofern eine Erweiterung erfolgen, als hiefür auch die
Auswertung automatischer Überwachungen (zB automatische Radarkontrollen) genügen sollen. Unter dem Gesichtspunkt des Beweiswertes
solcher automatischer Überwachungen ist es gerechtfertigt, sie der eigenen dienstlichen Wahrnehmung von Organen der öffentlichen Sicherheit
gleichzustellen." (RV 133 BlgNR 17. GP, 10)
Es sollte also nur ermöglicht werden, die eigene dienstliche Wahrnehmung der Organe der öffentlichen Aufsicht (nicht nur: des öffentlichen
Sicherheitsdienstes) durch eine automatische Überwachung zu substituieren; dass die automatische Überwachung im Rahmen der Handhabung der
Verkehrspolizei (soweit straßenpolizeiliche Vorschriften betroffen sind) und durch die Behörde und deren - einer besonderen (insb. disziplinären und
strafrechtlichen) Verantwortlichkeit unterliegenden - Organe selbst erfolgt, wurde dabei offenbar vorausgesetzt. Nur in diesem Fall erscheint es auch
gerechtfertigt, die automatische Überwachung hinsichtlich ihres Beweiswerts der unmittelbaren Wahrnehmung eines Organs der öffentlichen
Aufsicht gleichzustellen, sodass ohne weitere Ermittlungen von der Korrektheit der Überwachung ausgegangen werden kann.
Es ist daher festzuhalten, dass
die Erlassung von Strafverfügungen gemäß § 47 VStG und Anonymverfügungen gemäß § 49a VStG in Fällen, in
denen Verwaltungsübertretungen auf Grund privater "automatischer Überwachungen" festgestellt bzw. angezeigt worden sind, unzulässig ist.
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ersucht, den Bediensteten, die mit der Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze befasst sind,
dieses Rundschreiben zur Kenntnis zu bringen.


2. September 2005
Für den Bundeskanzler:
Harald DOSSI


Elektronisch gefertigt



http://www.db.staedtebund.at/de/ausschuss/detail.php?ID=b16574c54c98b9512edbecb8fa4f47f2&menue_ID=204&page=1&PHPSESSID=3a36841a
71a04e4ac8e74009158ea24b

Private Radarmessungen
Das Gutachten des Bundeskanzleramtes zur Verkehrsüberwachung durch Private hat im Herbst des Vorjahres nicht nur mediales Echo ausgelöst.
Sollte künftig tatsächlich keine Anonymverfügung in diesen Fällen möglich sein, so ist zu befürchten, dass die Polizei aus Personalmangel den
größten Anteil der von den Städten getätigten Anzeigen nicht mehr weiter verfolgen wird. Durch diese Einschränkung der
Überwachungsmöglichkeiten des Verkehrs wird ein effizienter Beitrag der Gemeinden zur Verkehrssicherheit gravierend erschwert.
Mag. Dr. Angela Julcher, Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, zeigte Wege auf, wie eventuelle legistische Fehler behoben werden könnten.
Als Lösungsmöglichkeiten wurde eine Änderung des VStG oder der StVO (im Sinne einer leichteren Übertragung der Verkehrsüberwachung auf die
Gemeinden durch Entfall der Anbindung an den Gemeindewachkörper) diskutiert. Ein endgültiges Ergebnis konnte nicht erreicht werden, zumal das
BKA nur die Sichtweise in Richtung VStG prüft.


Druck der leeren Kassen. Die negativen Erfahrungen, die man in unserem Nachbarland macht, stoßen jedoch hierzulande auf taube Ohren. Unter
dem Druck leerer Kassen überlegen immer mehr Gemeinden - vor allem in Niederösterreich - Privatfirmen einzusetzen, die auf Gemeindestraßen
Radar- und Lasermessungen durchführen. Der Hintergrund: Die
Einnahmen bleiben in diesem Fall bei der Gemeinde.
Den Anfang in NÖ macht Leobersdorf südlich von Wien. Hier soll eine Tempo-30-Straße von einer Privatfirma überwacht werden. Die Beweismittel
werden anschließend an die Behörde gesendet, die Lenkererhebungen und Anzeigen zuschickt. In einigen Gemeinden in der Steiermark existiert
seit geraumer Zeit eine Art "
Privat-Sheriff-Wanderzirkus". In anderen Gemeinden werden ähnliche Überlegungen angestellt. Wobei es nur um
Messungen auf Gemeindestraßen geht, Bundes- und Landesstraßen bleiben weiterhin unter Aufsicht der Exekutive.
"Vernaderung, Bespitzelung." Sogleich nach Bekanntwerden der Pläne gehen im Online-Forum, das der Club zu diesem Thema einrichtete, die
Wogen hoch. "Gute Idee. Endlich ist der allgemeine Startschuß zur Selbstjustiz gefallen", meint einer der Chatter. "Wieso so negativ" der prompte
Konter, "die Polizei kassiert doch auch nur dort, wo es lukrativ ist! Von Vorbeugung keine Spur." Peter O. mailt:
"Ich kaufe mir einen Kreisverlehr (es
blinkt ja kaum jemand beim Verlassen) und eine Überholspur (permanentes Linksfahren) und mache mich selbständig." Franz M. macht sich
Gedanken über die praktische Abwicklung: "Es wird für die Angestellten natürlich Provisionen geben, wie wir das schon von den Parksheriffs
kennen." "Zeno" mailt: "Es ist eine Frechheit, wenn der Staat Bespitzelungen zwischen Bürgern fördert." Nur ein einziger Gast im Club-Chatroom
bricht eine Lanze für die Privat-Sheriffs: "Am lautesten und unsachlichsten protestieren die, die nicht im mindesten dazu bereit sind, sich an
Gesetze wie etwa Tempolimits zu halten."
Politisch ein "heißes Eisen". Die Aufregung im autofahrenden Volk steht in erstaunlichem Gegensatz zur politischen Zurückhaltung. "Privat-Sheriffs"
sind ein heißes Eisen, das sich niemand so recht anzurühren traut. "Wenn es rechtlich in Ordnung ist, dann steht dem nichts entgegen", tönt es
nichtssagend aus dem für die Sicherheit auf Österreichs Straßen verantwortlichen Innenministerium. Auf diesen oder einen ähnlichen Standpunkt
ziehen sich auch bisher das Land Niederösterreich - jeder darf jeden jederzeit anzeigen - und die Bürgermeister der "privatisierungswilligen"
Gemeinden zurück.
Exekutive: "Absurd".
Keine große Begeisterung herrscht hingegen bei der Exekutive selbst. "Das ist absurd, da geht es ja nur mehr ums
Geldkassieren
und nicht um die Verkehrssicherheit", zitiert der Kurier einen "erfahrenen" Verkehrsgendarm aus Niederösterreich. Tatsächlich
bemühen sich Polizei und Gendarmerie seit einiger Zeit, vom Image der Abkassierer wegzu- kommen. Der gebetsmühlenartig immer wieder auch
vom Club erhobenen Forderung, besonders Unfallstellen zu überwachen, soll mehr als in der Vergangenheit entsprochen werden.
ÖAMTC: Verkehrssicherheit geht vor. Hier haken auch die Verkehrsjuristen des Clubs mit ihrer Kritik ein. "Die Erfahrung zeigt, daß die sofortige
Anhaltung und Belehrung eines Temposünders mit eventuell anschließender Strafe die besten Erfolge für die Verkehrssicherheit bringt. Auch die
sichtbare Präsenz der Exekutive auf den Straßen verringert nachweislich die Unfallzahlen", sagt Chefjurist Dr. Hugo Haupfleisch. Außerdem ist die
Privatisierung in diesem Fall umständlich und teuer. Es können keine Straf- oder Anonymverfügungen versendet werden, sondern jeder angebliche
Sünder muß eine Ladung zur Stellungnahme erhalten, bevor eine Strafe ausgesprochen werden kann. Vom Club kommt daher auch ein klares

"Nein" zu den Freizeitpolizisten
. Sie seien kein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und würden Österreichs internationalen Ruf als
"Abzockerland" weiter nähren. Die Verkehrsüberwachung müsse eine hoheitliche Kernaufgabe der Behörden und des Staates sein.
"Privat-Sheriffs" sind rechtswidrig. Die heiße Debatte könnte allerdings schon rasch eine überraschende Wendung nehmen. Nach Ansicht der
ÖAMTC-Juristen ist die
private Verkehrsüberwachung in den Gemeinden nämlich auch schlicht und einfach rechtswidrig. Haupfleisch: "Zuständig für
die Überwachung der straßenpolizeilichen Vorschriften ist nicht die Gemeinde, sondern die Bezirkshauptmannschaft. Die Landesregierung kann laut
§ 94 StVO die Kompetenzen für die Verkehrsüberwachung nur dann an Gemeinden übertragen, wenn diese über einen eigenen
Gemeindewachkörper verfügt, also zum Beispiel über eine Stadtpolizei wie Baden bei Wien. Da viele Gemeinden also nicht zuständig sind, können
sie auch niemanden mit der Verkehrsüberwachung betrauen. Somit steht die Haltung des amtlichen Österreich in Bund und Land gegenüber den
"Privat-Sheriffs" - "wenn rechtlich ok, dann insgesamt ok" - auf ziemlich wackeligen Beinen.
Haupfleisch klipp und klar: "Die Landesregierung hat als Aufsichtsbehörde die Pflicht, den Einsatz einer privaten Firma für Aufgaben der
Verkehrspolizei zu untersagen."
In jedem Fall hat eine private Radarmessung Konsequenzen für den betroffenen Autofahrer. Denn die Behörde muß eben jeder privaten Anzeige - von
Hinz, Kunz oder einem "Privat-Sheriff" - nachgehen und bei entsprechender Beweislage auch die vorgesehenen Strafen aussprechen und kassieren.
http://tirol.orf.at/stories/65479/
Private Radarmessung
Seit einigen Monaten nehmen in Tirol neben der Polizei auch private Unternehmen Geschwindigkeitskontrollen im Ortsgebiet vor. Autofahrerclubs
kritisieren allerdings diese Art des Abkassierens.
300 Anzeigen pro Monat
Für die Autofahrer in Völs gilt: Nur ein paar km/h zu schnell gefahren und schon erwischt. Rund 300 Mal pro Monat macht hier das private
Überwachungsunternehmen GFE die Autofahrer beim Zu-Schnell-Fahren ausfindig.

Aber auch in anderen Gemeinden wie St. Johann oder Reith im Alpbachtal schaut die GFE, die Gesellschaft für Eigentumsschutz den Autofahrern
genau auf die Tachonadel. Wer zu schnell fährt, erhält dann mit der Post eine Anonymverfügung zugestellt
ARBÖ: Geldbeschaffungsaktionen
Was für die Gemeinden eine erfreuliche zusätzliche Einnahmequelle ist, ist für den ARBÖ ein Ärgernis
. Private Überwachungsorgane würden
nämlich vor allem an jenen Stellen kontrollieren, wo am meisten zu kassieren sei, so der Vorwurf des Autofahrerklubs. Diese
Geldbeschaffungsaktionen würden die Verkehrssicherheit keinesfalls erhöhen.

Daher lehnt der ABRÖ auch die Forderung des Gemeindebunds-Präsidenten Helmut Mödlhammer ab. Dieser hatte sich dafür eingesetzt, dass
geblitzte Autofahrer weiterhin eine Anonymverfügung zugestellt bekommen - während das Bundeskanzleramt kürzlich festgestellt hat, dass bei der
Verkehrsüberwachung durch Private nur ein ordentliches Verwaltungsverfahren durchgeführt werden müsse. Das ist allerdings aufwändiger und
dauert länger - nicht gerade im Sinn einer schlanken Verwaltung.
steiermark.ORF.at; 28.9.05
In
Graz hat der Verfassungsdienst den privaten Tempokontrollen vorerst einen Riegel vorgeschoben


http://www.wienerzeitung.at/Desktopdefault.aspx?TabID=3946&Alias=wzo&lexikon=Verkehr&letter=V&cob=6122
Das
Kuratorium für Verkehrssicherheit ist ganz ähnlicher Ansicht: "Die Erhebung und Verfolgung derartiger Verkehrsordnungswidrigkeiten und
Straftaten erfolgt im Rahmen der üblichen Verkehrsüberwachung. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, können auch Zivilpersonen
Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten bei der zuständigen Behörde zur Anzeige bringen. Es ist grundsätzlich denkbar, Zivilpersonen durch
Beleihung Verantwortung für die Verkehrssicherheit übernehmen zu lassen,
es fehlt jedoch an einer gesetzlichen Grundlage." Man wird also als
Fußgänger in Österreich seine Ambitionen, Verantwortung für die Verkehrssicherheit übernehmen zu wollen, nicht durch routinemäßiges Anzeigen
auf Provisionsbasis verwirklichen können, wie dies in ähnlicher Form mit privaten Radarfallen bereits in Deutschland praktiziert wird. Dort ist es
möglich, in Absprache mit den Verwaltungsbehörden Verkehrssünder zur Anzeige zu bringen und einen Teil der verhängten Strafgelder als
Aufwandsentschädigung zu erhalten. In Österreich ist das nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht denkbar. Es ist nur möglich, Privatpersonen zu
Straßenaufsichtsorganen zu machen. Dies bedarf einer Vereidigung auf die Dienstpflichten und diese Personen werden mit einem Abzeichen
ausgestattet. Insofern sind sie dann aber keine Privatpersonen mehr, sondern werden als behördliche Organe tätig.
Die Bundespolizeidirektion Wien verwahrt sich gegen die bezahlte Mithilfe normaler Bürger. Und Verkehrsstadtrat Svihalek fügt hinzu: "Eine
Betrauung von Privatpersonen mit der Erhebung von Delikten im Straßenverkehr wird sowohl vom Bundesministerium für Wirtschaft und Verkehr als
auch von den Landesverkehrsreferenten aus grundsätzlichen Erwägungen nicht als wünschenswert erachtet." Diese grundsätzlichen Erwägungen
zielen darauf ab, die Monopolstellung der Exekutive zu schützen, indem ein Naheverhältnis zwischen Polizei und privaten Ermittlern vermieden wird.
Vor allem soll verhindert werden, dass bei der Verkehrsüberwachung das Erzielen von Einnahmen in den Vordergrund rückt. Wenngleich diese
grundsätzlichen Erwägungen in Kauf nehmen, dass die Frage der Verkehrssicherheit auf Zebrastreifen bis heute ein ungelöstes Problem ist. Und
auch wenn die Argumente gegen private Verkehrsüberwachung plausibel sind: Sie würde nicht nur die Exekutive ganz erheblich entlasten, sondern
auch einen gewaltigen Strom an Strafgeldern in die kommunalen Kassen bewirken, die man beispielsweise für den Bau von Ampelanlagen
verwenden könnte
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Für Ihren eventuellen Einspruch kontaktieren Sie mich bitte direkt über die Kontaktseite ! ! !
AUCH WENN SIE SCHON EIN STRAFMANDAT BEZAHLT HABEN !
(Jeder Einspruch muss in jedem Fall individuell verfasst sein ....
JELINEK ABGEBLITZT -
SEINE PRIVATSHERIFFS HABEN AUSGEBLITZT !
Wie Sie nebenstehendem Artikel vom 14.8.2008 entnehmen können, wurde dem bösen Spuk des Überwachungsstaates
von der Datenschutzkommission erwartungsgemäß ein Ende bereitet.

Ich hielt die Überwachungsmethoden des Herrn Jelinek von Anfang an für schlichtweg falsch (siehe unten)! Massive rechtliche
Bedenken und Gutachten sprachen seinerzeit schon dagegen, andererseits erinnerte die Vorgangsweise stark an die
"Gangaufsicht" aus Volksschulzeiten ! Statt "Winkerlstehen" nun Strafzetterlzahlen. (Ist Herr Jelinek nicht im Schuldienst tätig ?
- fällt mir gerade so ein ...)

NEIN zu den Rasern:
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Mein eigener Sohn wurde Opfer solch eines unverantwortlichen Rasers, ich empfinde
keinerlei Sympathie für Möchtegern-Rallyefahrer im Strassenverkehr.

Warum macht man nicht Nägel mit Köpfen - das geht doch so einfach:
RENNSTRECKEN ENTSCHÄRFEN:

VORSCHLAG: In den Siedlungsgebieten Wohnstrassen anlegen,
wie es in der Himmelreichgasse gut gelungen ist - verkehrstechnisch einerseits, optisch mit diversen Blumentrögen,
Fahrbahnverengungen und Erhöhungen andererseits. DAS MACHT SINN UND LÖST DAS PROBLEM WIRKLICH !
Oder kennen Sie jemanden, der sich mit 120 km/h einem stabilen Beton-Blumentrog nähert ?

Also, liebe Verantwortlichen der Gablitzer Gemeindefinanzen: Was kosten diese paar Blumentröge für die paar verrückten Raser
- im Interesse aller Anrainer?

Vergleichsweise sicher nur einen Bruchteil vom m.E. unverantwortlichen Ankauf des Rasenmäheraufsatzes
um € 50.000,- (für neuhinzugekommene Leser in Worten - kein Tippfehler: Euro fünzigtausend für einen Rasenmäher ...)
Und vielleicht kauft man dann die Bepflanzung für die paar Tröge auch bei ortsansässigen Blumenhändlern in unserem schönen
Gablitz ein, statt angeblich in andere Ortschaften"fremd zu gehen" - wie mir über den seltsamen Umgang mit Gablitzer
Gemeindefinanzen berichtet wurde.

Übrigens teilen wir die Rechtsansicht im Zeitungsartikel NICHT, dass Strafen noch zu bezahlen wären. Es fehlt u.E. wiedermal
die Rechtsgrundlage dafür. Für weitere Auskünfte stehen wir gerne über Kontakmöglichkeit zur Verfügung.



Tatsächlich:
Herr Jelinek hat sich
schon jetzt verewigen
lassen.

Herzlichen Dank an
meinen anonymen
Informanten für die Mühe
und die Fotos....